Entwicklung / Geschichte von Semmenstedt

Nach Meinung anerkannter Forscher fällt die Gründung Semmenstedts, das zu den weiten und fruchtbaren Lößlehm- und Schwarzerdegebieten zwischen der Oker und Magdeburg gehört, in die vorkarolingische, altsächsische Zeit. Seit 1022 ist Semmenstedt, gelegen an der alten Heerstraße Braunschweig-Halberstadt, als "Zemmenstidde" urkundlich erwähnt. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte wechselten die Namen recht häufig. Im Erbregister von 1569 taucht dann erstmals die Schreibweise "Semmenstedt" auf.
Im Jahr 1802 werden in Semmenstedt 339 Einwohner gezählt. Heute sind es 458 Einwohner. Eine Rekonstruktion des damaligen Dorfkerns ist heute nicht mehr möglich. Die Häuser waren durchweg leichte Konstruktionen aus Holz, Lehm und Stroh und mehrmals Opfer heftiger Stürme oder Beute des Feuers, das nicht nur einmal das ganze Dorf vernichtet hat.
Die älteste Straße Semmenstedts, so wie wir es heute kennen, ist die Dorfstraße. Die Leipziger Straße ist als Trasse wahrscheinlich älter als die Dorfstraße, weil sie Teil der alten Heerstraße von Braunschweig nach Halberstadt ist. Die heutige Bebauung entlang der Leipziger Straße ist jedoch eindeutig jüngeren Datums als die entlang der Dorfstraße. Nach dem 2. Weltkrieg entstanden die Wohnsiedlungen Schlesierweg / Pommernweg im Südosten der Dorflage sowie mehrere Einfamilienhäuser westlich der Leipziger Straße an den beiden Ortsausgängen. Das Neubaugebiet "Semmenstedt-West" besteht seit 1995.
Im Kirchturm befinden sich zwei Glocken, von denen jeweils im 1. und 2. Weltkrieg eine Glocke eingeschmolzen wurde. Im Jahr 1954 konnten die neuen Glocken geweiht werden.
Folgende Vereine gibt es heute noch in Semmenstedt:

- Männergesangverein, gegründet 1897 -> ist aufgelöst
- Schützengesellschaft, das Gründungsjahr ist nicht genau bekannt.
Schützenfeste fanden aber bereits um 1870 statt.
- Ev. Frauenhilfe, gegründet 1925 -> ist aufgelöst
- TSV, gegründet 1910 als Männerturnverein
- die Freiwillige Feuerwehr gibt es seit 1875 und im Jahr 1979 wurde die
Jugendfeuerwehr gegründet.

Seit 1968 gibt es in Semmenstedt ein Sportheim und am 1. Juni 1991 konnte nach 6-jähriger Bauzeit, das Schützenheim eingeweiht werden. Es wird durch DRK, Feuerwehr, Sport- und Schützenverein genutzt.
In den letzten Jahren hat sich in Semmenstedt ein "Aldi-Markt" (leider wieder geschlossen)sowie eine Tankstelle mit Shop angesiedelt. Hinzu kommt noch eine Werkstatt und Verkaufsstelle für Landmaschinen.
Eine praktische Ärztin, Kindergarten, Grund-, Haupt- und Realschule sowie Turnhalle und Badeanstalt ist im 2 km entfernten Remlingen vorhanden. Auf dieser Strecke, B 79, verkehren die Linienbusse bis Wolfenbüttel im Stundentakt, so dass hier eine sehr gute Verkehrsanbindung besteht. Radfahrwege verbinden Remlingen, Hedeper und Roklum.
Der Ortsteil Semmenstedt ist ein aufstrebender Ort, der sich sicherlich, auch im Gewerbebereich, in den nächsten Jahren noch vergrößern wird, da noch ca. 5.000 qm Fläche im Mischgebiet sowie ca. 7.000 qm Fläche im Gewerbegebiet zur Verfügung stehen. Weiterhin wird die Gemeinde Semmenstedt im nächsten Jahr ein weiteres Baugebiet zur Bebauung mit Einfamilienhäusern/Doppelhäusern ausweisen. (ist bereits bebaut)

Remlingen-Semmenstedt ist eine Gemeinde im Landkreis Wolfenbüttel, die zum 1. November 2016 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Remlingen und Semmenstedt entstand. Remlingen-Semmenstedt ist zweitgrößte Gemeinde nach Fläche und die drittgrößte nach Einwohnerzahl in der Samtgemeinde Elm-Asse.

Zur Fusion: Aus dem Gesetzentwurf des Landkreises Wolfenbüttel:

Die Gemeinden Remlingen und Semmenstedt haben nach einer sehr ausführlichen Beratungs- und Beteiligungsphase ihren Zusammenschluss innerhalb der Samtgemeinde Elm-Asse durch eine gesetzliche Regelung beantragt. Die Räte der Gemeinden Remlingen und Semmenstedt haben in ihren Sitzungen am 17. und 28. Mai 2015 ihren Zusammenschluss durch Neubildung der Gemeinde Remlingen-Semmenstedt mit breiter Mehrheit beschlossen. In ihrer Sitzung am 6. Oktober 2015 haben sie zum Neubildungstermin den 1. November 2016 bestimmt. Nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 25 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bedürfen Gebietsänderungen eines Gesetzes. Lediglich die Umgliederung von Gebietsteilen ist auch im Wege eines Vertrages möglich (Artikel 59 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung). Dem Antrag der beteiligten Kommunen entsprechend sollen die Gemeinde Remlingen und Semmenstedt miteinander vereinigt werden, sodass der Erlass eines Gesetzes erforderlich ist. Materielle Voraussetzung jeder Gebietsänderung sind Gründe des Gemeinwohls (Artikel 59 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 24 Abs. 1 NKomVG). Diese liegen in der angestrebten Stärkung der Wirtschafts- und Gestaltungskraft der neugebildeten Gemeinde sowie den damit angestrebten Verbesserungen der haushaltswirtschaftlichen Situation durch Synergieeffekte. Der dauerhafte Ausgleich der haushaltswirtschaftlichen Situation ist in der neuen Struktur leichter zu erreichen. Am 5. Oktober 2011 haben die Samtgemeinden Asse und Schöppenstedt als Rechtsvorgängerinnen der zum 1. Januar 2015 durch Verordnung vom 14. April 2014 (Nds. GVBl. S. 104) gebildeten Samtgemeinde Elm-Asse einschließlich ihrer dreizehn Mitgliedsgemeinden mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Wolfenbüttel einen Entschuldungsvertrag abgeschlossen. Neben der dauerhaften Entlastung der beteiligten Kommunen durch die vom Land Niedersachsen gewährte Entschuldungshilfe haben sich die beteiligten Kommunen im Rahmen ihres eigenen zu aktivierenden Konsolidierungsbeitrags unter anderem dazu verpflichtet, bis spätestens zum Haushaltsjahr 2017 die Anzahl der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elm-Asse auf zehn oder weniger durch Zusammenschlüsse zu vermindern. Die Hauptorte der Gemeinden Remlingen und Semmenstedt sind durch die Bundesstraße 79 miteinander verbunden und liegen rund zwei Kilometer voneinander entfernt. Die Gemeinden Remlingen und Semmenstedt haben sich bereits seit dem Jahr 2012 verstärkt mit Fusionsüberlegungen beschäftigt und im Rahmen einer Beratungs- und Beteiligungsphase den Zusammenschluss vorangetrieben. Zunächst war ein Zusammenschluss zum 1. Januar 2017 beabsichtigt worden. Da jedoch aus wahlrechtlichen Gründen der Rat der neuen Gemeinde Remlingen-Semmenstedt bei diesem Termin nicht zugleich mit der allgemeinen Kommunalwahl im Jahre 2016 gewählt werden kann, weil dann fast vier Monate vor dem Neubildungszeitpunkt die Wahl erfolgen würde, wurde der Zeitpunkt der Neubildung vorgezogen. – 4 – Durch den Zusammenschluss der Gemeinden Remlingen und Semmenstedt wird vorrangig eine Verbesserung der angespannten haushaltswirtschaftlichen Lage angestrebt. Durch die Bündelung von Ressourcen und Anpassung von Strukturen sollen nachhaltig finanziell verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Unmittelbar sind aus der Neubildung zunächst Kosteneinsparungen im Bereich der Verwaltungsorganisation und -steuerung zu erwarten. Insgesamt werden sich ein dauerhafter Haushaltsausgleich und damit eine leistungsfähige kommunale Daseinsvorsorge in der neuen Gemeindestruktur leichter erzielen lassen. Die Haushaltswirtschaft dieser beiden Gemeinden weist in der Ersten Eröffnungsbilanz im Rechnungsstil der doppelten Buchführung zum Stichtag 1. Januar 2011 erhebliche Soll-Fehlbeträge aus den kameralen Abschlüssen der Vorjahre auf. In der Gemeinde Remlingen betrugen sie rund 1 596 000 Euro und in der Gemeinde Semmenstedt rund 433 000 Euro. Die Haushaltspläne der folgenden Haushaltsjahre 2011 bis 2015 gestalteten sich ohne Berücksichtigung der nach dem Entschuldungsvertrag gewährten Entschuldungshilfe in beiden Gemeinden überwiegend unausgeglichen, teils unter Ausweisung erheblicher Fehlbedarfe. Trotz der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben des Entschuldungsvertrages konnte der Haushaltsausgleich in der Planung nur in wenigen Haushaltsjahren erreicht werden. Für die kommenden Haushaltsjahre scheint der Haushaltsausgleich nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2016 bis 2018 nur für die Gemeinde Remlingen ab dem Haushaltsjahr 2017 möglich. Für die Gemeinde Semmenstedt werden über den gesamten Betrachtungszeitraum Fehlbedarfe prognostiziert. Sollten sich die derzeit allgemein positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Ungunsten der niedersächsischen Kommunen entwickeln, könnte auch die Gemeinde Remlingen nicht mehr von einem Haushaltsausgleich oder gar von einem Abbau von Fehlbeträgen ausgehen. Zu berücksichtigen ist, dass die Haushaltswirtschaft der beiden Gemeinden erhebliche Vorbelastungen durch die investiven Kreditaufnahmen der Vergangenheit und den daraus resultierenden Schuldendiensten erfährt. Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten beliefen sich zum 31. Dezember 2014 allein bei der Gemeinde Remlingen auf rund 1 179 000 Euro. Bei der Gemeinde Semmenstedt bestanden weitere Investitionskredite in Höhe von rund 213 000 Euro. Die investive Verschuldung beider Gemeinden lag damit über dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größe. Darüber hinaus bestehen für beide Gemeinden erhebliche Zinsrisiken aus den trotz der gewährten Entschuldungshilfe verbliebenen Liquiditätskrediten. Diese beliefen sich zum 31. Dezember 2014 auf rund 1 073 000 Euro bei der Gemeinde Remlingen und auf rund 91 000 Euro bei der Gemeinde Semmenstedt. Neben der finanzwirtschaftlichen Lage der beiden Gemeinden begründet sich ein Zusammenschluss auch durch die Erfordernisse des demographischen Wandels. Zum 31. Dezember 1999 hatten beide Gemeinden noch 2 708 Einwohnerinnen und Einwohner. In den vergangenen 15 Jahren trat ein Verlust von 257 Einwohnerinnen und Einwohnern ein. Ausgehend von den letzten regionalen Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen auf der Basis des Jahres 2009 ist bis zum – 5 – Jahr 2031 von einem weiteren Rückgang um 547 Einwohnerinnen und Einwohnern auszugehen. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen sollen durch die Synergieeffekte der Neubildung aufgefangen werden. Nach Fläche, Bevölkerungszahl und Bevölkerungsdichte (Stand 31. Dezember 2014) bietet sich für die zusammenschließenden Gemeinden im Einzelnen folgendes Bild: 

Ziel des Gesetzes ist der Zusammenschluss der Gemeinde Remlingen und der Gemeinde Semmenstedt zu einer neuen Gemeinde. Der Zusammenschluss ist eine geeignete und erforderliche Maßnahme, um den sich aus der haushaltswirtschaftlichen und demografischen Entwicklung ergebenden Herausforderungen durch eine Stärkung der Verwaltungs- und Finanzkraft in der neuen Gemeinde wirksam begegnen zu können. Sie entspricht darüber hinaus den mehrheitlich gefassten Beschlüssen der Räte der beiden beteiligten Kommunen. Durch die §§ 7 und 8 des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Braunschweig/Wolfenbüttel/Helmstedt/Peine/Salzgitter vom 11. Februar 1974 (Nds. GVBl. S. 70) wurden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden Asse und Schöppenstedt gebildet. Dabei wurden die Gemeinden Groß Biewende und Klein Biewende in die Gemeinde Remlingen und die Gemeinde Timmern in die Gemeinde Semmenstedt eingegliedert. Die Gemeinde Remlingen hatte durch die Eingemeindungen 1 890 und die Gemeinde Semmenstedt nach der Eingemeindung 798 Einwohnerinnen und Einwohner (jeweils Stand 30. Juni 1972; vgl. LT-Drucksache 7/2120, S. 64). Sie bildeten mit weiteren Gemeinden die Samtgemeinde Asse. Zum 1. Januar 2015 wurden die Samtgemeinden Asse und Schöppenstedt zur Samtgemeinde Elm-Asse zusammengeschlossen. Erkennbar ist aus der Entwicklung der Einwohnerzahl seit dem Jahr 1972, dass ein Bevölkerungsverlust bereits eingetreten ist. Der Landkreis Wolfenbüttel begrüßt den Zusammenschluss auf freiwilliger Basis der Gemeinden. Der Landkreis Wolfenbüttel würde den Zusammenschluss mit einer jährlichen Sonderbedarfszuweisung von 10 000 Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren unterstützen. Dem Antrag der beteiligten Gemeinden entsprechend soll der Zusammenschluss zu Beginn der nächsten allgemeinen Kommunalwahlperiode am 1. November 2016 in Kraft treten.






"Alte Ansichtkarten von Semmenstedt"

Bewertung Schulen und Kindergärten:
**** 
Wertung im Detail: Schulen und Kindergärten:
Die nächsten Kindergartenplätze gibt es in Remlingen. Wer die Grundschule besucht, muss auch in den Nachbarort fahren. Dort befindet sich auch eine Haupt- und Realschule. Gymnasiasten fahren etwas weiter, denn ihre Einrichtungen befinden sich in Wolfenbüttel. 
Bewertung Wohnen und Einkaufen:
***** 
Wertung im Detail: Wohnen und Einkaufen:
Pluspunkte in Sachen Einkaufsmöglichkeiten: Die Semmenstedter können sich im Ort in einem Aldi-Laden versorgen. Das Geschäft ist auch Anlaufpunkt für viele Kunden aus den umliegenden Dörfern. Einen Bäcker oder Fleischer gibt es dagegen nicht. Auch für Post, Bank oder Geldautomat gilt – leider Fehlanzeige. Diese Wege erledigen die Semmenstedter in Remlingen. 
Bewertung Gesundheit:
**** 
Wertung im Detail: Gesundheit:
Um ihre Gesundheitsversorgung sicherzustellen, zeigen die Semmenstedter Mobilität. Einen Allgemeinmediziner finden sie in Remlingen. Fachärzte für die Kinder gibt es nur in Schöppenstedt oder in Wolfenbüttel. Auch für Krankenhäuser gilt: Diese Einrichtung finden die Semmenstedter in Wolfenbüttel. 
Bewertung Verkehr und Sicherheit:
***** 
Wertung im Detail: Verkehr und Sicherheit:
Die Bundesstraße 79 durchtrennt den Ort wie eine Schneise. Anwohner fühlen sich durch Raser gefährdet. Eine Spielstraße und eine Tempo-30-Zone sind eingerichtet. Die Busverbindungen sind tagsüber gut – am Abend ist es schwerer, in die nächstgelegenen Orte zu gelangen. 
Bewertung Freizeit:
**** 
Wertung im Detail: Freizeit:
In Semmenstedt gibt es eine Gaststätte und einen Imbiss. Jugendliche wünschen sich einen überdachten Treffpunkt. Mehrere Vereine sorgen für Abwechslung. Um in ein Freibad zu kommen, müssen die Semmenstedter ins nahe Remlingen fahren.
Wappen (seit 2005): Das Kreuz hat eine mehrfache Bedeutung. So deutet es darauf hin, dass der Ort vom 11. bis zum 18. Jahrhundert unter der Hoheit des Domstifts Goslar stand, dem Heinrich III.zwischen 1049 und 1057 33 Höfe mit 50 Hufen Land übereignet hatte. Darüber hinaus deutet es auf auf den Sitz einer Superintendentur hin, zu dem auch Achim Börßum, Seinstedt, Groß- und Klein Winnigstedt gehörten. Schließlich wird hier die historische Kreuzung der alten Salzstraße von Goslar nach Schöningen (heute B82) mit der Heerstraße von Braunschweig nach Leipzig (B 79) angesprochen. Die Braunschweiger Landesfarben (Blau-Gelb) verweisen auf die über Jahrhunderte bestehende Zugehörigkeit zum Herzogtum und Land Braunschweig. Die farbliche Teilung in eine linke und rechte Hälfte deutet die in der Gebietsreform erfolgte Zweiteilung des Ortes in das eigentliche Semmenstedt und Timmern an. Semmenstedt ist heute Teil der Samtgemeinde Asse.

In Semmenstedt – 1049 als Scemmenstede zuerst urkundlich erwähnt – ist für das 13./14. Jahrhundert ein Rittergeschlecht bezeugt. Eine kleine Burg mit Vogtei über das Dorf soll Reichslehen der Grafen von Wohldenberg gewesen sein.

Ein Bergfried ist für das Jahr 1621 auf einem Halbspännerhof bezeugt. Ein 1368 zu einem Asseburger Hof gehörender "Spieker" ist vermutlich mit dem 1401 erwähnten Bergfried auf dem Kirchhofe identisch.

An der Ostwand der mittelalterlichen Semmenstedter Kirche befinden sich oben zwei beachtenswerte Steine, von denen der an der Südecke auf eine Renovierung im Jahr 1766 (MDCCLXVI) hinweist. Im zweiten Stein, der sich links in der Ostwand befindet, ist der abgekürzte Text "Anno d(omi)ni Mil(lesim)o" und damit verbunden die Jahreszahl 1428 zu erkennen. (Milo als Abkürzung für Millesimo = 1000, C = 100, viermal C also 400, XX = 20 und VIII = 8). Die weitere auf diesem Stein zu lesende Abkürzung wird als "completum est" (wurde vollendet) oder "constructum est" (wurde gebaut) gedeutet. Es sind aber auch die syntaktischen Formen "completa est" und "construkta est" möglich.

Aus dem Wolfenbütteler Schaufenster Ausgabe Schöppenstedt am 10.07.2022: